# Schenkung Der Schenkungsvertrag ist ein Vertrag, mit dem sich der/die Geschenkgeber:in verpflichtet, dem/der Beschenkten eine Sache unentgeltlich zu überlassen. Die Schenkung ist ein zweiseitiges, unentgeltliches Rechtsgeschäft, das zu seiner Gültigkeit einer Annahme durch die/den Beschenkte:n bedarf. Eine Schenkung unterliegt Formpflichten und hat entweder durch wirkliche Übergabe oder Notariatsakt zu erfolgen. Bestimmte Schenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Die Anzeigepflicht besteht nur für Schenkungen unter Lebenden (also nicht für Schenkungen auf den Todesfall) und nur für bestimmte Vermögenswerte, wie z. B. Bargeld. Schenkungen zwischen Angehörigen bis zu einem Wert von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres sind von der Meldepflicht befreit. Zwischen anderen Personen sind Erwerbe bis zu einem Wert von 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren befreit. #### Vorteile - Der/die Beschenkte kann bereits zu Lebzeiten des/der Schenkers/Schenkerin über das Vermögen verfügen und den Lebensstandard erhöhen oder Investitionen tätigen - Eine Schenkung zu Lebzeiten schmälert den Nachlass und gleichzeitig auch den Pflichtteil #### Nachteile - Der/die Schenker:in muss in der Regel den vollen Wert der Sache schenken, was bedeutet, dass er/sie sich selbst keinen Vorteil daraus verschaffen kann - Auf Verlangen eines Pflichtteilsberechtigten sind Schenkungen, die der Verstorbene in den letzten beiden Jahren vor seinem Tod an Personen, die nicht dem Kreis der Pflichtteilsberechtigten angehören, wirklich gemacht hat, bei der Berechnung der Verlassenschaft hinzuzurechnen - Schenkungen können rückgängig gemacht werden, wenn der/die Schenker:in in finanzielle Not gerät oder wenn der/die Beschenkte seine/ihre Verpflichtungen aus der Schenkung nicht erfüllt #### Link/Beispiel https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/erben_und_vererben/3.html Schenkung von Zinshäusern an eine gemeinnützige Stiftung