# Mietvorauszahlung Die Mietvorauszahlung bezeichnet eine Zahlung, die ein/eine Mieter:in vor dem Einzug oder im Voraus leistet. Das kann den Betrag einer monatlichen Miete, einer Kaution oder anderer vertraglich vereinbarter Zahlungen umfassen. Es gibt verschiedene Arten von Mietvorauszahlungen, obwohl die gängigsten Formen die Mietkaution und die Vorauszahlung der ersten Monatsmiete sind. Weitere Ausformungen können beinhalten: - Mietzinsvorauszahlungen: eine Vorauszahlung von z. B. EUR 3.600,– für 2 Jahre, sodass monatlich EUR 150,– vom vertraglich vereinbarten Mietzins abgezogen wird. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes muss der im Voraus zu bezahlende Betrag klar für einen bestimmten Zeitraum gewidmet sein - Kaution in Form einer Geldsumme oder einer Bürgschaft - Sondervorauszahlungen (z. B. für Renovierungen oder spezielle Einrichtungen) #### Vorteile - Schaffen von Eigenkapital für Finanzierung - Z: Form der finanziellen Sicherheit - Z: Reduktion von Mietausfällen - Z: Einfaches Liquiditätsmanagement - Z: Selbstbewusste Mieter:innen-Auswahl (Filterkriterium) #### Nachteile - Laufende Mietzahlungen können niedriger sein