# Einzelmiete Einzelmiete ist die vertraglich vereinbarte entgeltliche Nutzung z. B. einer einzelnen Wohnung, sei es auf bestimmte Zeit (befristeter Mietvertrag) oder auf unbestimmte Zeit (unbefristeter Mietvertrag). Zwischen Vermieter:in und Mieter:in besteht ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem beide Parteien eine Leistung erbringen. Für Mietobjekte in Zinshäusern (vor 01.07.1953 errichtet) gilt in der Regel der Richtwertmietzins. Der angemessene Mietzins gilt bei: - Neu geschaffener Wohnraum - Wohnung der Ausstattungskategorie A oder B mit Nutzfläche über 130 m2 - Ein unbefristetes Mietverhältnis liegt vor und seit Übergabe des Mietgegenstandes ist mehr als ein Jahr verstrichen #### Vorteile - B: Alle Fragen zur Finanzierung, zum Bauablauf und zum Unterhalt werden von einem (genossenschaftlichen) Bauträger oder bei ZxB von privaten Zinshauseigentümerinnen und Zinshauseigentümern übernommen - B: Geringeres finanzielles Risiko, weil keine Verantwortung für die Nachbesetzung der Wohnungen bzw. den Mietausfall besteht - B: Konzentration auf die Gemeinschaftlichkeit, das gemeinsame (Be-)Wohnen #### Nachteile - B: Begrenzte Mitsprache bei der Entwicklung des Gebäudes - B: Weniger Spielraum für die Gruppe (können evtl. nicht mitreden bei der Nachbesetzung der Wohnung, Wohnungswechsel innerhalb des Hauses sehr erschwert) - B: Meist weniger Gemeinschaftsräume #### Link/Beispiel Grundsteingasse 32, 1160 Wien: Artikel im Standard Künstlergasse 14, 1150 Wien: Künstlergasse