# Einzelmiete
Einzelmiete ist die vertraglich vereinbarte entgeltliche Nutzung z. B. einer einzelnen Wohnung, sei es auf bestimmte Zeit (befristeter Mietvertrag) oder auf unbestimmte Zeit (unbefristeter Mietvertrag). Zwischen Vermieter:in und Mieter:in besteht ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem beide Parteien eine Leistung erbringen. Für Mietobjekte in Zinshäusern (vor 01.07.1953 errichtet) gilt in der Regel der Richtwertmietzins. Der angemessene Mietzins gilt bei:
- Neu geschaffener Wohnraum
- Wohnung der Ausstattungskategorie A oder B mit Nutzfläche über 130 m2
- Ein unbefristetes Mietverhältnis liegt vor und seit Übergabe des Mietgegenstandes ist mehr als ein Jahr verstrichen
#### Vorteile
- B: Alle Fragen zur Finanzierung, zum Bauablauf und zum Unterhalt werden von einem (genossenschaftlichen) Bauträger oder bei ZxB von privaten Zinshauseigentümerinnen und Zinshauseigentümern übernommen
- B: Geringeres finanzielles Risiko, weil keine Verantwortung für die Nachbesetzung der Wohnungen bzw. den Mietausfall besteht
- B: Konzentration auf die Gemeinschaftlichkeit, das gemeinsame (Be-)Wohnen
#### Nachteile
- B: Begrenzte Mitsprache bei der Entwicklung des Gebäudes
- B: Weniger Spielraum für die Gruppe (können evtl. nicht mitreden bei der Nachbesetzung der Wohnung, Wohnungswechsel innerhalb des Hauses sehr erschwert)
- B: Meist weniger Gemeinschaftsräume
#### Link/Beispiel
Grundsteingasse 32, 1160 Wien: Artikel im Standard
Künstlergasse 14, 1150 Wien: Künstlergasse