# Datenschutz von Anfang an richtig gedacht
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klare Anforderungen an Unternehmen, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Viele unserer Kundinnen und Kunden fragen daher zu Recht:
**„Wie datenschutzkonform ist der Einsatz von `welcome-soft`?“**
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die Funktionsweise von `welcome-soft` im Zusammenhang mit der DSGVO und zeigen Ihnen auf, was Sie bei der Nutzung beachten sollten.
# Haftungsausschluss
Die folgenden Informationen dienen der Unterstützung bei der datenschutzkonformen Nutzung von `welcome-soft`, stellen jedoch **keine rechtliche Beratung** im juristischen Sinne dar.
> Die wirksame Umsetzung der Maßnahmen, deren regelmäßige Kontrolle sowie die Prüfung der Zulässigkeit der eingegebenen Inhalte liegt **ausschließlich in Ihrer Verantwortung**.
>
> Aus technischen Gründen kann weder `welcome-tec` als Hersteller noch `welcome-soft` als Programm die datenschutzrechtliche Zulässigkeit Ihrer Inhalte überprüfen.
Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens.
# Was ist die DSGVO und wann gilt sie?
Die **EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)** schützt personenbezogene Daten natürlicher Personen. Sie ist immer dann relevant, wenn Sie mit `welcome-soft` Informationen verarbeiten oder anzeigen, die **direkt oder indirekt einer Person zugeordnet werden können** – etwa der Name eines Besuchers.
# Was speichert `welcome-soft`?
`welcome-soft` wird typischerweise zur Anzeige folgender Informationen verwendet:
- Begrüßung von Besuchern (z. B. „Herzlich willkommen Herr Meier“)
- Veranstaltungsinformationen
- Uhrzeiten, Räume oder Firmennamen
- Optional: Wetterdaten, RSS-Feeds, Onlinekalenderdaten
Alle Daten werden **ausschließlich lokal auf einem Gerät in Ihrem Unternehmen gespeichert**. Es erfolgt **keine automatische Übertragung ins Internet oder an Dritte**.
# Findet eine Auftragsverarbeitung statt?
**Nein.**
`welcome-soft` ist eine **On-Premise-Software**, die lokal bei Ihnen betrieben wird. Es erfolgt **keine Verarbeitung durch welcome-tec im Auftrag** – daher ist auch **kein [[AVV Auftragsverarbeitungsvertrag|Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)]]** notwendig.
# Namentliche Besucherbegrüßung – zulässig?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Die Anzeige von Namen zur Begrüßung stellt eine Datenverarbeitung dar und fällt somit unter die DSGVO. Die **Datenschutzaufsicht** hat hierzu klargestellt:
> Die **Rechtsgrundlage** hängt – wie so oft – vom Einzelfall ab.
> In vielen Branchen oder Situationen, in denen die **namentliche Ansprache sozial üblich** ist, kann die Begrüßung auf ein **berechtigtes Interesse** gestützt werden.
**Beispiele:**
- Hotel, Messe, Empfang in einer Firma: „Herzlich willkommen Frau Schneider“
- Öffentliche Veranstaltungen mit Teilnehmerliste
In diesen Fällen gilt die namentliche Anzeige als **zulässig**.
# Reduzieren auf das Notwendige
Kritisch wird es dann, wenn **zusätzliche sensible Informationen** mit angezeigt werden, die über eine einfache Begrüßung hinausgehen. Hier drei problematische Beispiele:
- **Arztpraxis:** „Willkommen Herr Müller, 10 Uhr Prostatauntersuchung“
- **Bank:** „Willkommen Herr Müller, 10 Uhr Insolvenzgespräch“
- **Rechtsanwalt:** „Willkommen Herr Müller, Anzeige wegen Ladendiebstahl“
In solchen Fällen ist **die Verknüpfung von Namen mit sensiblen oder diskreten Informationen** problematisch und datenschutzrechtlich unzulässig – unabhängig vom Einzelfall.
🛡️ **Empfehlung:**
Wenn Sie mehr als nur den Namen anzeigen möchten, holen Sie sich **vorher eine schriftliche Einwilligung** der betroffenen Person ein.
# Systematische Erfassung und automatische Löschung
Je nach Nutzung kann `welcome-soft` personenbezogene Daten auch **systematisch erfassen und speichern** – z. B. wenn Besucherlisten regelmäßig eingepflegt werden.
Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, verfügt `welcome-soft` über Funktionen zur:
- **zeitgesteuerten Anzeige und automatischen Löschung** von Begrüßungsinhalten
- **lokalen Datenspeicherung** ohne externe Kommunikation
- **Anonymisierungsmöglichkeiten** für automatisch importierte Termine
Bei der üblichen Nutzung (z. B. einfache Begrüßungen) fallen die Daten **nicht unter besonders schützenswerte Kategorien** und erfordern daher **maßvolle Schutzmaßnahmen**, die dem tatsächlichen Risiko angemessen sind.
# Sicherheit und Zugriffsschutz
`welcome-soft` wurde nach dem Prinzip **„Privacy by Design“** entwickelt:
- Lokale Verarbeitung aller Daten
- Kein Cloud-Zugriff oder Nutzertracking
- Keine Online-Lizenzprüfung
- Optionaler Zugangsschutz für einzelne Programmteile und Verwaltungsoberflächen
- Getrennte Benutzerrollen (Admin / Editor)
# Technischer Support und Datenverantwortung
Unsere Supportleistungen sind darauf ausgerichtet, Ihre Daten **nicht zu übernehmen**:
- Die Fehlerdiagnose erfolgt bevorzugt über **Fernwartung** (z. B. TeamViewer, Microsoft Teams) direkt in Ihrem Netzwerk.
- Wenn Dateien (z. B. Logdateien) an uns übermittelt werden, geschieht dies **freiwillig und zweckgebunden**.
- Diese Daten werden nach Abschluss des Falls **sofort gelöscht** und **nicht dauerhaft gespeichert**.
# Interne Datenschutzdokumentation
Da es sich bei `welcome-soft` um eine lokal betriebene Software handelt, genügt in Ihrer DSGVO-Dokumentation in der Regel ein **kurzer Eintrag zur Systembeschreibung**:
- Zweck: Anzeige von Informationen auf Bildschirmen
- Datenarten: Besuchernamen, Veranstaltungsdaten
- Speicherort: Lokale Datenbank
- Empfänger: Keine externen Dritten
- AVV erforderlich: Nein
# Weitere Informationen
Mehr zu technischen Schutzmaßnahmen: [[Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)]]
Weitere Infos zur Rolle von welcome-tec und AVV: [[AVV Auftragsverarbeitungsvertrag]]
Für weitere Fragen rund um das Thema Datenschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: https://www.welcome-tec.de/kontakt/